Ein schneller Zugang zur Psychotherapie und eine erste diagnostische Abklärung kann in den sog.
Psychotherapeutischen Sprechstunden erfolgen. In diesen Sprechstunden werde ich mit Dir und Deinen Eltern klären, ob eine Psychotherapie notwendig und erfolgversprechend ist, oder welche andere Unterstützung
sinnvoll sein könnte.
In diesen ersten Sitzungen sollte sich herausstellen, ob sich ein positives und vertrauensvolles
Verhältnis zwischen uns entwickelt, was für die Therapie von
großer Bedeutung ist.
Anders ausgedrück: „Die Chemie zwischen uns muss stimmen“.
Wenn alle Beteiligten davon überzeugt sind, dass eine Psychotherapie sinnvoll ist, wird zunächst ein
Antrag auf Kostenübernahme bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden.
Für diesen Antrag ist eine medizinische Abklärung notwendig (Konsiliarbericht), um mögliche körperliche
Ursachen der Erkrankung auszuschließen.
Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen werden i.d.R. auch regelmäßige Gespräche mit den Eltern
stattfinden.
Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie beruht auf wissenschaftlich anerkannten Behandlungsverfahren.
Bei Bedarf und Zustimmung werden Lehrer*innen, Erzieher*innen, etc. mit in die Arbeit eingebunden.
Bei einer Bewilligung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die gesamten Kosten.
Wenn du bei einer privaten Versicherung bist, musst Du vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme
schriftlich bestätigen lassen.
Ob und in welchem Umfang die Kosten von der privaten Krankenkasse
übernommen werden, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.
Der Umfang einer psychotherapeutischen Behandlung hängt von der Schwere und Dauer der Störung ab.
Therapie kann als Einzel- oder als Gruppentherapie durchgeführt werden.
Eine Kurzzeittherapie umfasst ca. 12-24 Stunden.
Eine Langzeittherapie können wir bis zu ca. 80 Stunden beantragen.
Wichtig: Wir können die Psychotherapie jederzeit beenden.